Rechtsprechung
VG Regensburg, 26.03.2021 - RO 2 E 21.157 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Coronavirus, SARS-CoV-2, Planfeststellungsbeschluss, Planfeststellung, Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund, Beschaffenheit, Widmung, Antragsteller, Planfeststellungsverfahren, Ausbau, Gemarkung, Wohnung, Anordnung, Unanfechtbarkeit, Unterlassung, einstweiligen Anordnung, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 26.03.2021 - RO 2 E 21.157
- VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 CE 21.1102
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725
Tegernseer Steganlage darf gebaut werden
Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2021 - RO 2 E 21.157
Fehlen indes solche Regelungen zur Berechnung der festgesetzten Grenzwerte, ist die Lücke einzelfallbezogen und unter möglichst weitgehender Beachtung der gesetzgeberischen Intention angemessen auszufüllen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 11.06.2013 - 8 ZB 12.725 -, juris).Es gibt auch keine greifbaren Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der Berechnungen; solche sind auch nicht vorgetragen und die gefundenen Ergebnisse erscheinen auch keineswegs aus der Luft gegriffen (vgl. zu einem Holzsteg mit 2.500 bzw. 3.000 Nutzern zur Tagzeit: VG München, U.v. 13.12.2011 - M 2 K 10.4146 - nachfolgend BayVGH, B.v. 11.06.2013 - 8 ZB 12.725 -, jeweils juris).
- BVerwG, 29.10.2020 - 4 VR 7.20
Erfolgloser Eilantrag wegen angeblich planabweichender Bauweise
Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2021 - RO 2 E 21.157
Selbst wenn man von einer abweichenden Ausführung der Maßnahme gegenüber der Planfeststellung ausgeht, ist vorliegend weder ein Antrag gegen den Vorhabenträger (Freistaat Bayern) gestellt, noch ein Antrag auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.2020 - 4 VR 7/20 -, juris Rn 13). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 894/17
Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2021 - RO 2 E 21.157
Die Empfehlungen setzen weder Standards noch sind sie rechtsverbindlich, lassen die Bindungswirkung der geltenden Regelungen nicht entfallen und rechtfertigen wegen ihres abweichenden Berechnungsansatzes im Falle einer Überschreitung des Richtwerts von 40 dB(A) nicht die Annahme einer Gesundheitsgefahr (vgl. bezgl. der TA Lärm: OVG NW, U.v. 05.10.2020 - 8 A 894/17 -, juris).
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04
Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im …
Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2021 - RO 2 E 21.157
Der Amtsermittlungsgrundsatz tritt zudem da zurück, wo eine Überprüfung ohne weitere Tatsachenermittlung der Eilbedürftigkeit der Sache geschuldet ist (vgl. zum Ganzen: BVerfG, B.v. 31.03.2004 - 1 BvR 356/04 -, juris). - BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen auf das Anliegergrundstück einwirkende …
Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2021 - RO 2 E 21.157
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung macht es dabei keinen Unterschied, ob der hoheitliche Eingriff, hier also die Straßenbaumaßnahme, gezielt auf die Verursachung des rechtswidrigen Zustands gerichtet ist, oder ob dieser nur die ungewollte Folge des Straßenbaus ist (BVerwG, U.v. 21.09.1984 - 4 C 51.80 -, juris Rn. 13). - BGH, 20.03.1975 - III ZR 215/71
Maß des zumutbaren Straßenlärms; Rechtsnatur einer Entschädigung nach BImSchG
Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2021 - RO 2 E 21.157
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Würdigung, welches Maß von Straßenverkehrslärm dem Eigentümer eines Grundstücks entschädigungslos zugemutet werden kann, die Wertentscheidung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zum Schutz von Wohngebieten vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu beachten (BGH, U.v. 20.03.1975 - III ZR 215/71 -, juris). - VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4146
Seeufersteg; Eigentumsverletzung (verneint); Eingriff in den eingerichteten und …
Auszug aus VG Regensburg, 26.03.2021 - RO 2 E 21.157
Es gibt auch keine greifbaren Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der Berechnungen; solche sind auch nicht vorgetragen und die gefundenen Ergebnisse erscheinen auch keineswegs aus der Luft gegriffen (vgl. zu einem Holzsteg mit 2.500 bzw. 3.000 Nutzern zur Tagzeit: VG München, U.v. 13.12.2011 - M 2 K 10.4146 - nachfolgend BayVGH, B.v. 11.06.2013 - 8 ZB 12.725 -, jeweils juris).